Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine private Versicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen übernehmen, können die Behandlungskosten entsprechend Ihrem Vertrag erstattet werden.
Bei Anspruch auf Beihilfe ist eine Teil-Kostenübernahme möglich.
Als Selbstzahler von psychotherapeutischen Leistungen bieten sich Ihnen aber auch folgende Vorteile:
Ganzheitliche Psychotherapie (zu denen u.a. humanistische Therapien, körperorientierte- und systemische Therapie gehören), sowie Paartherapie sind ohnehin keine Kassenleistung (n. d. Richtlinienverfahren) und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Vereinbarte Termine können Sie wochentags bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen – andernfalls sind die Kosten für den Termin zu entrichten.
Im Rahmen der Therapie besprechen wir, welche Frequenz der Sitzungen für Sie sinnvoll ist, sowie Ihren Bedürfnissen und zeitlichen Möglichkeiten entsprechen.
Wenn Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine private Versicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen übernehmen, können die Behandlungskosten entsprechend Ihrem Vertrag erstattet werden.
Bei Anspruch auf Beihilfe ist eine Teil-Kostenübernahme möglich.
Als Selbstzahler von psychotherapeutischen Leistungen bieten sich Ihnen aber auch folgende Vorteile:
Ganzheitliche Psychotherapie (zu denen u.a. humanistische Therapien, körperorientierte- und systemische Therapie gehören), sowie Paartherapie sind ohnehin keine Kassenleistung (n. d. Richtlinienverfahren) und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Vereinbarte Termine können Sie wochentags bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen – andernfalls sind die Kosten für den Termin zu entrichten.
Im Rahmen der Therapie besprechen wir, welche Frequenz der Sitzungen für Sie sinnvoll ist, sowie Ihren Bedürfnissen und zeitlichen Möglichkeiten entsprechen.